Im April 2022 bekamen wir von der WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein) unseren zweiten Förderbescheid. 611.384 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, zweckgebunden für die Anschaffung einer innovativen Karbonisierungsanlage. Das war der Bescheid, der die eigentliche Produktionsanlage möglich gemacht hat. Wir schreiben darüber, weil wir glauben, dass solche Wege transparent sein sollten.
Energiewende-Projekt statt Landwirtschaftsprojekt: Wie unser Vorhaben eingeordnet wurde
Die Förderung erfolgte nach der EUI-Richtlinie, also der Richtlinie zur Förderung der Energiewende und von Umweltinnovationen. Diese Einordnung ist kein Zufall. Unsere Anlage produziert nicht nur Pflanzenkohle: Sie erzeugt überschüssige Wärme, die fossile Brennstoffe ersetzt, bindet CO₂ dauerhaft und nutzt regionale Reststoffe, die sonst verbrannt würden. Die WTSH hat 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, die andere Hälfte haben wir als Eigenmittel eingebracht.
Förderung als Verpflichtung: Was wir im Gegenzug zusagten
Öffentliche Förderung ist keine Schenkung, das war uns von Anfang an klar. Mit dem Bescheid gingen konkrete Pflichten einher: Die Anlage muss in Schleswig-Holstein betrieben werden, die entwickelten Verfahren müssen verwertet werden. Und wir haben uns verpflichtet, Daten aus dem Anlagenbetrieb für die wissenschaftliche Begleitforschung zur Verfügung zu stellen. Das war für uns nie ein Problem. Wir wollen, dass andere von unserer Erfahrung lernen können. Transparenz ist kein Marketing-Versprechen, das ist Teil unseres Selbstverständnisses.
Von Osterrade nach Brüssel: Wie dieser Bescheid eine Entwicklung angestoßen hat
Die Anlage steht, die EBC-Zertifizierung ist abgeschlossen, und die Projekte, die aus diesem ersten großen Förderbescheid gewachsen sind, reichen bis auf den Biochar Summit 2025 in Brüssel, wo Daten aus unserer Anlage als Forschungsreferenz für die gesamte europäische Biochar-Branche dienten. Das hätten wir 2020 nicht vorhergesagt.